Verboten oder geduldet?
Im frühen deutschen Recht wurden Glücksspiele als unzulässig eingestuft. Das hatte zur Folge, dass Verlierer ihr Geld rechtlich zurückfordern konnten und Gewinner sogar vor Gericht geladen wurden.
Während des Mittelalters versuchten sowohl die Kirche als auch weltliche Herrscher, das Glücksspiel auszulöschen. So legte beispielsweise König Richard Löwenherz im 12. Jahrhundert fest, dass das Geldwürfeln ausschließlich dem Ritterstand vorbehalten sei. Erst im 16. und 17. Jahrhundert begann man, zwischen legalen und illegalen Spielen zu differenzieren, und führte Strafen für übermäßig hohe Einsätze ein.